Neue Pflichtangabe zur Ist-Versteuerung und geplante Nichtbeanstandungsregelung
Neue Pflichtangabe für Ist-Versteuerer ab 2028
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde eine Änderung beschlossen, die für viele Unternehmen ab dem 01.01.2028 relevant wird: Rechnungen von Unternehmen, die der Ist-Versteuerung unterliegen, müssen künftig einen zusätzlichen Hinweis enthalten.
Diese Pflichtangabe soll den Rechnungsempfänger darüber informieren, dass die Umsatzsteuer bei diesen Unternehmen erst mit Zahlungseingang an das Finanzamt abgeführt wird. Damit setzt Deutschland entsprechende Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um.
Was ändert sich konkret in BackOffice 2026?
Um Sie frühzeitig auf diese Änderung vorzubereiten, wurde die Besteuerungsart direkt in BackOffice 2026 integriert. Im Einrichtungsassistenten sowie in den Unternehmensdaten können Sie somit festlegen, ob Ihr Unternehmen nach der Soll- oder Ist-Versteuerung abrechnet.
Bei bestehenden Installationen wird die Besteuerungsart automatisch mit dem Wert Soll-Versteuerung vorbelegt. Sie können diese Einstellung selbstverständlich jederzeit in den Unternehmensdaten anpassen (Datei → Konfiguration → Unternehmensdaten ändern).
Ferner wurde in der Seite Template-Texte (Datei → Konfiguration → Template-Texte anpassen) im Reiter Rechnungen das neue Textfeld Bemerkung zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) ergänzt. Hier können Sie den Hinweistext bearbeiten, der auf Ihren Rechnungen erscheinen soll.
Standardmäßig ist der Text bereits vorbefüllt mit:
Warum diese Änderung wichtig ist
Ab dem 01.01.2028 ist der Hinweis auf die Ist-Versteuerung verpflichtend. Fehlt dieser Hinweis jedoch auf einer Rechnung, so kann der Rechnungsempfänger künftig den Vorsteuerabzug erst nach der Zahlung geltend machen, also nicht bereits beim Rechnungserhalt.
Mit der Umsetzung der Besteuerungsart und dem konfigurierbaren Hinweistext sind Sie bereits heute technisch vorbereitet, wodurch sichergestellt wird, dass Ihre Rechnungen ab 2028 automatisch die erforderliche Pflichtangabe enthalten. So bleiben Sie mit BackOffice 2026 gesetzlich auf der sicheren Seite und Ihre Kunden wissen genau, wann der Vorsteuerabzug möglich ist.
