Coupon- und Gutscheinbedingungen

Bei der Nutzung der von EDV-Services Hanna (im Folgenden: Anbieter) angebotenen Coupons und Gutscheine gilt Folgendes:

1. Definitionen

Bei einem Coupon handelt es sich um einen vom Anbieter veröffentlichten Aktionscode, welcher bei einem Bestellvorgang im Webshop auf der Website des Anbieters geeignet ist, einen Rabatt zu gewähren.

Ein Gutschein ist ein verbrieftes Wertguthaben, welches bei einem Bestellvorgang im Webshop auf der Website des Anbieters gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden kann. Jedem Gutschein liegt ein individueller Gutscheincode zugrunde.

2. Gemeinsame Bedingungen für Coupons und Gutscheine

2.1 Coupons und Gutscheine entfalten nur dann Wirkung gegen den Anbieter, wenn Coupons oder Gutscheine vom Anbieter veröffentlicht oder autorisiert wurden. Dritte sind nicht berechtigt, Coupons oder Gutscheine mit Wirkung gegen den Anbieter zu veröffentlichen oder anzubieten.

2.2 Coupons und Gutscheine können ausschließlich auf der Website im Webshop des Anbieters und auch nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Eine Auszahlung des Werts eines Coupons oder Gutscheins ist nicht möglich. Der Wert eines Coupons oder Gutscheins wird nicht verzinst.

2.3 Verstöße gegen diese Bedingungen oder der rechtsmissbräuchliche Einsatz von Coupons oder Gutscheinen führen zu einer Stornierung der jeweiligen Bestellung. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine unberechtigte Person einen Rabatt aus einem Coupon oder einen Gutschein in Anspruch genommen hat, besteht ein Anspruch des Anbieters auf Vergütung in Höhe der nicht rabattierten Bestellung bzw. der nicht per Gutschein ermäßigten Forderung.

3. Bedingungen für Coupons

3.1 Ein Coupon gewährt lediglich das Recht auf einen Rabatt für Bestellungen in einem bestimmten Zeitraum und auf die im Coupon bezeichneten Vertragsgegenstände. Sind im Coupon keine Vertragsgegenstände bezeichnet, gilt der Coupon für alle derzeit im Webshop auf der Website des Anbieters bestellbaren Produkte.

3.2 Ein Coupon ist nur für eine begrenzte Zeit gültig. Coupons können jederzeit vom Anbieter geändert oder storniert werden.

3.3 Es kann nur ein Coupon je Bestellvorgang im Webshop auf der Website des Anbieters eingelöst werden. Eine Kombination mehrerer oder verschiedener Coupons ist nicht möglich.

3.4 Coupons sind übertragbar. Jeder, der eine Bestellung im Webshop auf der Website des Anbieters aufgibt, ist berechtigt, einen gültigen Coupon einzusetzen.

3.5 Im Fall der Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts oder bei einem Rücktritt vom Vertrag wird der rabattierte Bestellwert der Bestellung gutgeschrieben.

4. Bedingungen für Gutscheine

4.1 Ein Gutschein kann zur Zahlung oder Teilzahlung im Rahmen von über den Webshop auf der Website des Anbieters getätigten Bestellungen eingesetzt werden, sofern diese Bedingungen beachtet werden.

4.2 Gutscheine sind in der Regel befristet und können nur bis zum Ablauf dieser Befristung eingelöst werden. Nach Ablauf der Befristung verfällt der Gutschein. Ist ein Gutschein nicht befristet, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.

4.3 Etwaiges nach einer Bestellung verbleibendes Restguthaben eines Gutscheins kann bei einer weiteren Bestellung eingesetzt werden.

4.4 Ein Gutschein ist auf andere Personen übertragbar, indem der anderen Person der Gutscheincode übermittelt wird. Alleine die Kenntnis des Gutscheincodes autorisiert eine Person zum Einlösen eines Gutscheins. Ist der Gutschein oder das Gutscheinguthaben aufgebraucht, so wird der Gutschein ungültig.

4.5 Im Fall der Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts oder bei einem Rücktritt vom Vertrag werden über Gutscheine getätigte Zahlungen oder Teilzahlungen ausschließlich in Form eines Gutscheins ausgezahlt.

5. Sonderbedingungen für die Einlösung von Coupons und Gutscheinen beim Erwerb des Rechnungsprogramms BackOffice

Die Bedingungen dieses Absatzes gelten ergänzend, sofern ein Coupon oder Gutschein zum Erwerb des Rechnungsprogramms BackOffice eingesetzt wird.

5.1 Der durch den Coupon gewährte Rabatt oder der Gutschein gilt ausschließlich für das erste Laufzeitjahr des Lizenzvertrags von BackOffice (Softwaremiete). Der Lizenzvertrag verlängert sich nach § 13 (1) des BackOffice Endbenutzer-Lizenzvertrags (EULA) automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens ein Monat vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem Lizenzgeber eine Kündigung in Textform erfolgt. Bei einer Vertragsverlängerung wird der volle Betrag gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste des Lizenzgebers für den Verlängerungszeitraum fällig.

5.2 Nur folgende Personen sind zur Inanspruchnahme eines Rabatts aus einem Coupon bei Abschluss eines Lizenzvertrags von BackOffice berechtigt:

  • Natürliche oder juristische Personen, welche bisher noch niemals einen Lizenzvertrag betreffend BackOffice mit dem Lizenzgeber geschlossen hatten, oder
  • natürliche oder juristische Personen, deren letzter Lizenzvertrag betreffend BackOffice mindestens 12 Monate zuvor durch ordentliche Kündigung gem. § 13 des BackOffice Endbenutzer-Lizenzvertrags (EULA) geendet ist.

Ein Recht auf Inanspruchnahme eines Rabatts aus einem Coupon besteht nicht, wenn

  • die natürliche oder juristische Person innerhalb der letzten 12 Monate einen gültigen laufenden Lizenzvertrag bezüglich BackOffice mit dem Lizenzgeber hatte. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person einen Lizenzvertrag in eigenem Namen oder im Namen eines Unternehmens abgeschlossen hatte.
  • ein in der Vergangenheit bestehender Lizenzvertrag durch Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung von Seiten des Lizenzgebers oder des Lizenznehmers beendet wurde.

5.3 Hinsichtlich Ziff. 2.3 dieser Bedingungen wird klargestellt, dass § 3 (6) und (7) des BackOffice Endbenutzer-Lizenzvertrags (EULA) hiervon unberührt bleiben.

5.4 Eine Veräußerung oder die Weitergabe eines durch einen Rabatt erworbenen Product Keys (Lizenzschlüssel) an Dritte ist nicht gestattet, siehe auch § 6 (2) des BackOffice Endbenutzer-Lizenzvertrags (EULA).

5.5 Der Anbieter hat das Recht, vom Besteller einen Nachweis einzufordern, um Missbrauch vorzubeugen. Es muss sich bei dem Nachweis nach Wahl des Anbieters um eine beglaubigte Kopie der

  • Gewerbeanmeldung (alternativ: ein im Sitzland des Bestellers vergleichbarer Nachweis),
  • des Handelsregisterauszugs (alternativ: ein im Sitzland des Bestellers vergleichbarer Nachweis) und/oder
  • des Personalausweises/Reisepasses

handeln. Kommt der Besteller der Aufforderung zur Vorlage des Nachweises nicht innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung nach, so steht es dem Anbieter frei, die Bestellung zu stornieren. Etwaige auf die Bestellung bereits getätigte Zahlungen des Bestellers werden zurückerstattet.